Die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von ESAT – Ateliers des Eaux Bleues, einer Einrichtung der Stiftung Institution des Jeunes Aveugles et Déficients Visuels de Nancy – Nicolas Gridel, und seines Kunden im Rahmen des Verkaufs folgender Waren: Blindenstöcke, Derivate, Zubehör und Ersatzteile.
Jede von ESAT – Ateliers des Eaux Bleues erbrachte Leistung setzt die vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Die Preise der verkauften Waren sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Sie sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Anfallende Transportkosten am Tag der Bestellung werden ebenfalls hinzugefügt.
ESAT – Ateliers des Eaux Bleues behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. ESAT verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den bei der Registrierung der Bestellung angegebenen Preisen in Rechnung zu stellen.
Die angebotenen Tarife beinhalten Rabatte und Preisnachlässe, die ESAT – Ateliers des Eaux Bleues aufgrund seiner Ergebnisse oder der Übernahme bestimmter Leistungen durch den Käufer gewähren könnte.
Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.
Die Bezahlung von Bestellungen erfolgt ausschließlich per Kreditkarte.
Bei der Registrierung der Bestellung muss der Käufer den Gesamtbetrag der Rechnung bezahlen.
Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzugs der am Empfangstag gelieferten Waren muss der Käufer ESAT – Ateliers des Eaux Bleues eine Verzugsstrafe zahlen, die dem dreifachen gesetzlichen Zinssatz entspricht.
Der maßgebliche gesetzliche Zinssatz ist der am Tag der Lieferung der Waren gültige.
Diese Strafe wird auf den Bruttobetrag der noch fälligen Summe berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist.
Zusätzlich zu den Verzugszinsen wird für jeden am Fälligkeitstag unbezahlten Betrag automatisch eine Pauschalentschädigung von 40 Euro für Inkassokosten fällig.
Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuches.
Wenn der Käufer innerhalb von fünfzehn Tagen nach Inkrafttreten der Klausel „Zahlungsverzug“ die ausstehenden Beträge nicht beglichen hat, wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst und kann zur Zuweisung von Schadensersatz zugunsten von ESAT Ateliers des Eaux Bleues führen.
ESAT – Ateliers des Eaux Bleues behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, einschließlich Hauptforderung und Nebenforderungen, vor. Sollte der Käufer Gegenstand eines gerichtlichen Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens werden, behält sich ESAT – Ateliers des Eaux Bleues das Recht vor, im Rahmen des Insolvenzverfahrens die verkauften und unbezahlten Waren zurückzufordern.
Die Lieferung erfolgt:
Die bei der Registrierung der Bestellung angegebene Lieferzeit dient lediglich als Richtwert und ist keineswegs garantiert.
Folglich kann eine angemessene Lieferverzögerung der Produkte dem Käufer nicht das Recht geben auf:
Das Transportrisiko trägt vollständig der Käufer.
Die Haftung von ESAT – Ateliers des Eaux Bleues kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt ist in diesem Zusammenhang jedes externe, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des Code civil.
Alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung und Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.
Mangels einer gütlichen Einigung wird der Streitfall vor das Handelsgericht Nancy gebracht.
Geschehen in Nancy, am 28.01.2020.